Wir müssen digitale Innovationen in der Notfallversorgung mitdenken!
In Deutschland suchen jedes Jahr Millionen Menschen dringend medizinische Hilfe. Hilfesuchende erreichen den ambulanten Bereitschaftsdienst der niedergelassenen Ärzte unter der Rufnummer 116117. Leider weiß das kaum jemand. Deshalb werden selbst bei leichten Beschwerden Notfallambulanzen der Krankenhäuser aufgesucht. Die Folgen sind bekannt: Lange Wartezeiten und überlastetes Personal in den Notaufnahmen. Das wäre vermeidbar. Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Nutzung von digitalen Innovationen in der Notfallversorgung erklärt Prof. Dr. Andrew Ullmann (Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss):
“Ich begrüße den Vorstoß von Jens Spahn, dass er den Empfehlungen des Sachverständigenrates für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen folgen will. Wir müssen in der Tat die Notfallversorgung in Deutschland reformieren und damit den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst, die Rettungsdienste und die Notaufnahmen bundesweit verzahnen.
Algorithmengestützte digitale Systeme sind heute schon in der Lage, eine gute Ersteinschätzung abzugeben, ob Patienten eine Notaufnahme aufsuchen sollten oder überhaupt ärztliche Hilfe benötigen. Viele junge Eltern sind verunsichert, wenn ein Kind leicht erhöhte Temperatur hat. Früher gab es dann oft eine Oma im Haus, die mit gutem Rat zur Seite stand. Heute könnten digitale Anamnese- und Diagnose-Assistenten helfen, die als App in der Hosentasche getragen werden. Auch Touristen, die unser Gesundheitssystem nicht kennen, könnte so der richtige Versorgungspfad aufgezeigt werden. Das alles schafft Zeit für die Patienten, die wirklich dringende Hilfe in den Notaufnahmen benötigen, senkt die Arbeitsbelastungen und spart am Ende auch noch Geld. Deshalb müssen bei der Reform der Notfallversorgung digitale Innovationen unbedingt mitgedacht werden. Wir brauchen einen rechtlichen Rahmen, der solche Innovationen zulässt und in die Versorgung bringt. Dabei muss fraglos die Sicherheit und Qualität gewährleistet werden. Unerträglich ist, dass mit dem Heilpraktikergesetz heute noch ein von den Nationalsozialisten 1939 geschaffenes Gesetz die Nutzung von Diagnose-Apps behindert.“