Transparenzgesetz für Krankenhäuser
Transparenz ist immer gut, wenn es den Patientinnen und Patienten dient und sie keinem schadet. Ein richtig gemachtes und gutes Gesetz könnte die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Patientinnen und Patienten stärken und zu einer besseren Versorgungsqualität führen. Das heißt schlicht, dass gute Krankenhausversorgung mehr nachgefragt wird und jene mit Defiziten weniger. Im besten Fall würde dies dann zu einer Konzentration im Sinne einer Spezialisierung innerhalb der Krankenhäuser führen. Für die Patientinnen und Patienten wäre dann auch offensichtlich, dass das nächste Krankenhaus nicht immer das beste Krankenhaus sein muss.
Allerdings halte ich es für essentiell, dass auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mitbedacht werden. Denn nicht jede Patientin und nicht jeder Patient kann die zur Verfügung gestellten Informationen einordnen und die beste Entscheidung für sich alleine treffen. Zudem beachten die Daten des InEK die Nachsorge nicht. Hier braucht es dringend die niedergelassenen Haus- und Fachärzte, die hier wichtigen Input geben können. Es hilft keinem Patienten, wenn er im besten Krankenhaus operiert wird, aber das Zusammenspiel bei der Nachsorge zwischen Krankenhaus und niedergelassenem Arzt nicht gut funktioniert. Auch das ist ein Qualitätsindikator für die Versorgung.