Spahns Verordnung ist ordnungspolitischer Murks
Zum einen wird die Gesetzliche Krankenversicherung verpflichtet Kosten zu tragen, für die sie nicht zuständig ist. Zum anderen machen sich die Länder wiederholt einen schlanken Fuß.
Prof. Andrew Ullmann (Obmann der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages) zum Referentenentwurf einer „Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2“: „An dieser Verordnung wird deutlich, warum wir Freie Demokraten im Deutschen Bundestag diese Verordnungsermächtigung abgelehnt haben. Die vorgelegte Verordnung ist ordnungspolitischer Murks. Die Gesetzliche Krankenkasse muss alle Kosten tragen, auch für Aufgaben, für die sie nicht zuständig ist.“ Länder machen sich wiederholt schlanken Fuß Ullmann: „Die Finanzierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist Aufgabe der Kommunen und der Bundesländer. Die Bundesländer machen sich, wie bereits in der gesamten Pandemiebekämpfung, einen schlanken Fuß. Sie sollten Ihren Beitrag leisten und in den Liquiditätsfonds der gesetzlichen Krankenkassen einzahlen.“ Kampagne gegen PKV Ullmann: „Durch eine absichtliche Nichtbeteiligung der PKV an der Finanzierung scheint Jens Spahn mit den linken Parteien offensichtlich eine Kampagne gegen die Privaten Krankenversicherungen (PKV) starten zu wollen. Eine ordnungspolitisch schlecht geschriebene Verordnung darf nicht der Einstieg in eine Bürgerversicherung à la Lauterbach sein.“ Hintergrund Das Bundesgesundheitsministerium hat am 27. Mai einen Referentenentwurf einer „Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2“ veröffentlich. In dieser Verordnung wird geregelt, dass die vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordneten Testungen auf SARS-CoV-2 aus dem Liquiditätsfonds der Gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dies gilt auch für Patienten, die nicht gesetzlich versichert sind. Pro Test entfallen auf die gesetzlichen Krankenversicherungen Kosten von 52,50€.