Pressemitteilung: Ullmann fordert G-BA Gutachten umgehend zu veröffentlichen
Ullmann fordert die Gutachten umgehend zu veröffentlichen
Ullmann: „Die Gutachten als Staatsgeheimnis zu behandeln, ist eine Frechheit gegenüber dem Parlament. Der Ort für eine Diskussion über den Inhalt der Gutachten ist der Deutsche Bundestag und nicht ein Hinterzimmer im Gesundheitsministerium. Die Gutachten müssen unverzüglich und vollständig dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden.“
Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA: Bundesregierung verfolgt fragwürdige Beantwortungstaktik
Ullmann: „Die Antwort der Bundesregierung auf unsere kleine Anfrage zeigt, dass die Bundesregierung mauert, wenn es um die Herausgabe der Gutachten geht. Diese Beantwortungstaktik kann nur bedeuten, dass die Ergebnisse der Gutachten eine nicht zufriedenstellende Rechtslage offenbart haben und die Bundesregierung damit nicht umzugehen weiß.“
Hintergrund
Hintergrund ist, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bereits im Jahr 2015 Anlass zu einer verfassungsrechtlichen Prüfung einzelner Rechtsgrundlagen im SGB V (5. Buch des Sozialgesetzbuches) gegeben hatte, auf dessen Grundlage der G-BA handelt.