Pressemitteilung: GroKo lehnt Veröffentlichung von Gutachten ab
„Ich bin zutiefst enttäuscht. Ein Gesundheitsminister, der von sich selbst behauptet, gerne zu diskutieren, schneidet Parlamentarier von wichtigen Informationsquellen ab. Offenbar möchten Jens Spahn und seine Regierung vor allem eins: Transparenz verhindern.
Wir als gesamte Fraktion möchten den konstruktiven Dialog, um das Gesundheitswesen zu verbessern und den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu optimieren. Dafür brauchen wir Informationsgleichheit. Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Gutachten zum G-BA zurückhält.
Es wäre, aus meiner Sicht, eine grobe Missachtung des Parlaments und seiner Rechte, wenn das BMG den Parlamentariern die Gutachten erst zuleitet, wenn parallel schon ein Reformentwurf im Umlauf ist. Das wäre von oben herab regiert, wie man es nur aus totalitären Staaten kennt.
Wie groß das Interesse interfraktionell ist, sieht man daran, dass unserem Antrag sowohl Grüne wie auch Linke und sogar die AfD zugestimmt haben. Ich werde hartnäckig bleiben und alle Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes ausschöpfen, um an die Informationen heranzukommen - zum Wohle der Patienten.“
Hintergrund:
Das BMG hatte nach Angaben der Bundesregierung (BT-Drs. 19/1607) im Dezember 2016 drei unabhängig voneinander zu erstellende Rechtsgutachten zur Frage der verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA an Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg), Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg) und Prof. Dr. Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg) zum Erlass von Richtlinien und anderen rechtlichen Entscheidungen in Auftrag gegeben.
Hintergrund der Beauftragung waren nach Auskunft der Bundesregierung in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) enthaltene Hinweise, die Anlass zu einer umfassenden rechtswissenschaftlichen Analyse der verschiedenen Rechtsgrundlagen zu den Regelaufträgen des G-BA gegeben haben (Beschluss vom 10. November 2015 – Az 1 BvR 2056/12).
Auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zur verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA (BT-Drs. 19/1408) räumte die Bundesregierung ein, dass die drei Rechtsgutachten seit Dezember 2017 vollständig dem BMG vorliegen. Bei der Abstimmung zum Antrag (19/1840) stimmte die GroKo gegen die Stimme aller Oppositionsparteien gegen die Veröffentlichung der Gutachten.