Parlamentarier verstehen nicht, dass sie entmachtet wurden
Prof. Andrew Ullmann, Obmann der FDP-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags und Infektiologe am Universitätsklinikum Würzburg, erklärt:
„In der heutigen Debatte wurde deutlich, dass die anderen Fraktionen gar nicht verstanden haben oder verstehen wollten, was die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite bedeutet. Die Feststellung der epidemischen Notlage ermächtigt den Bundesgesundheitsminister eigenständig ohne parlamentarische Kontrolle, Gesetze zu ändern und weitreichende Verordnungen zu erlassen. Nur darum geht es, nicht um Hygiene- oder Abstandsregelungen oder die notwendigen regionalen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Das einzige was wir wollen, ist die berechtigte Wiederherstellung der parlamentarischen Kontrolle.“
Beiträge von SPD und Grünen sind eines Parlaments unwürdig
Weiterhin erklärt Ullmann: „Die Redebeiträge der Abgeordneten von SPD und Grünen waren eines Parlaments unwürdig. Zusammen mit den Unionsabgeordneten wollen die Grünen und die SPD die Ermächtigungen des Gesundheitsministeriums solange erhalten, bis die potentielle zweite COVID-19 Welle überstanden ist. Wenn die Grünen und die GroKo parlamentarische Kontrolle für nicht notwendig erachten, dann brauchen sie bei der nächsten Bundestagswahl gar nicht mehr antreten.“
Zum Hintergrund:
Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag haben am 18. Juni 2020 im Deutschen Bundestag einen Antrag eingebracht, der die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach Infektionsschutzgesetz § 5 aufhebt. Zudem wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, der dafür sorgt, dass die erlassenen Verordnungen, die aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erlassen wurden, auch nach Aufhebung der epidemischen Notlage gelten (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw25-de-corona-rechtsverordnungen-701082).
Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag haben der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. März 2020 zugestimmt. Aufgrund der exponentiell steigenden Zahlen von Infizierten mit dem Coronavirus fürchtete der Deutsche Bundestag um die Handlungsfähigkeit der Legislative. Im Infektionsschutzgesetz §5 wird in diesem Fall das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, weitreichende Verordnungen zu erlassen und Gesetze ohne parlamentarische Kontrolle zu ändern (siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__5.html). In Zeiten von einer exponentiellen Steigerung der Infizierten-Zahlen ist dieser Schritt nachvollziehbar. Heute ist die Lage jedoch eine andere, da keine Überforderung des Gesundheitssystems zu erwarten ist. Die Verordnungsermächtigungen sind nicht mehr notwendig und der Wegfall parlamentarischer Kontrolle nicht hinnehmbar. Wir haben mittlerweile genügend Zeit gewonnen, die wichtige Pandemiebekämpfung im regulären Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag zu beschließen. Die weiteren Maßnahmen zur wichtigen regionalen Eindämmung des Coronavirus bedürfen die Feststellung dieser bundesweiten Notlage nicht.