Notfallreform darf nicht zur Überlastungsverschiebung führen
Die Ansätze der Notfallreform sind richtig und es ist sehr zu begrüßen, dasseine Lösung des Problems der Anstellung von Poolärzten gefunden wurde. Wir werdenjetzt beraten, wie tragfähig diese ist.
Im Grundsatz darf die Reform aber nicht dazu führen, dass die Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern jetzt auf die niedergelassenen Ärztinnen undÄrzte verschoben wird. Auch hier sind die Kapazitäten begrenzt.
Zudem müssen wir darauf achten, inwiefern es rechtlich möglich ist, dass der Bund Vorgaben zu Struktur und Qualität vorgibt. Das gilt insbesondere auch beim Rettungsdienst. Dabei muss beachtet werden, welche Aufgaben die Selbstverwaltungin Form des Gemeinsamen Bundesausschusses übernehmen kann. Das Gutachten vonUdo di Fabio hat u.a. gezeigt, dass hier ein mutiges Vorgehen des Bundes zu guten Ergebnissen für die Patientinnen und Patienten führen kann.
Zuletzt werden wir auch darauf achten müssen, welches Qualifikationsniveau das Personal bei der einheitlichen telefonischen Ersteinschätzung haben sollte und welcheRolle Algorithmen dabei übernehmen können. Durch die Unterstützung mit validenAlgorithmen können wir hochqualifiziertes Personal gegebenenfalls besser in der akutenVersorgung einsetzen und nicht am Telefon.