Nationales DRG Forum 2019 - Statement
Bundesweit geben Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Therapeutinnen und Therapeuten, medizinischen und technische Assistentinnen und Assistenten sowie viele weitere in den Krankenhäusern Tätige jeden Tag und jede Nacht an 365 Tagen im Jahr unter hohen physischen und psychischen Belastungen und persönlichen Entbehrungen ihr Bestes zur Versorgung der Patientinnen und Patienten. Doch durch die zunehmende Arbeitsverdichtung driften für viele im Krankenhaus Tätige das persönliche Berufsverständnis und die medizinisch-pflegerische Realität immer weiter auseinander. Obwohl in Deutschland das zahlenmäßige Verhältnis von Pflegepersonal und Ärzten pro Kopf der Bevölkerung international im oberen Mittelfeld liegt, ist die Zahl der zu betreuenden Patienten pro Pflegekraft und Arzt häufig zu hoch.
Das hat unter anderem zur Folge, dass das medizinische Personal sich zunehmend überlastet fühlt und die Qualität der Versorgung leidet. Statt dem untauglichen Versuch die Symptome einer mangelhaften Krankenhausversorgungsstruktur – Über-, Unter- und Fehlversorgung – mit planwirtschaftlichen Instrumenten, wie Personalquotierungen, Personaluntergrenzen, Mengenabschlägen und der langsamen Aufweichung des Fallpauschen-Systems zu bekämpfen, braucht es grundlegende Reformen der Krankenhausversorgungsstruktur und Krankenhausfinanzierung.
Zur Gewährleistung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse muss eine bedarfsgerecht gestufte Krankenhausversorgungsstruktur geschaffen werden, die eine moderne und qualitativ hochwertige Patientenversorgung sicherstellt und primär auf große maximalversorgende Krankenhäuser und Spezialkrankenhäuser sowie sekundär auf Grundversorgungkrankenhäuser mit eingeschränktem Leistungsspektrum setzt. Die qualitätsbezogenen Kriterien für die Zulassung und die Aufrechterhaltung der Zulassung als öffentliches Krankenhaus sollen auf Bundesebene gesetzlich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft festgelegt werden. Einrichtungen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen entweder entsprechend des Bedarfs in lokale Gesundheitszentren umgewandelt werden, die neben einer (teil-)stationären Grundversorgung auch eine ambulante fachärztliche Versorgung ermöglichen, oder konsequent geschlossen werden.
Die Sicherstellung der Versorgung auf dem Land muss zusätzlich durch ein qualitätsbezogenes und effizientes Versorgungsnetz medizinischer Transport- und Rettungsdienste gewährleistet werden, die künftig in erster Linie für ihre medizinischen Leistungen vergütet werden sollen.
Gleichzeitig müssen wir die duale Krankenhausfinanzierung endlich hinter uns lassen und eine monistische Finanzierung installieren, die die Voraussetzung für eine angemessene Finanzausstattung der Krankenhäuser gewährleistet, die Versorgungsqualität belohnt und Qualitätswettbewerb ermöglicht. Zugleich kann diese Form der Finanzierung einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung der ambulant-stationären Sektorengrenze leisten. Freilich müssen die Krankenkassen zur Stabilität und Finanzierbarkeit der Beiträge entsprechend entlastet werden.
Mit einer grundlegenden Reform der Krankenhausversorgungsstruktur und der Krankenhausfinanzierung müssen gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen für einen Qualitätswettbewerb – nicht nur zwischen stationären sondern auch – zwischen stationären und ambulant tätigen Leistungserbringern in der Gesundheitsversorgung geschaffen werden. Voraussetzung hierfür ist auch Transparenz im Hinblick auf die Leistungsqualität der jeweiligen Erbringer ambulanter und stationärer Leistungen.“