G-BA Gutachten veröffentlicht - jetzt muss gehandelt werden
Beharrlichkeit zahlt sich aus
Die Veröffentlichung der Gutachten ist das Ergebnis eines monatelangen Nachhakens des Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Andrew Ullmann und der FDP Fraktion. Zuletzt stellte Ullmann Anfang Mai einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das BMG auf Herausgabe dieser Gutachten, nachdem die Regierungsfraktionen aus Union und SPD im Bundestag gegen den Antrag auf Veröffentlichung gestimmt hatten.
Ullmann freut sich, dass die Gutachten nun endlich veröffentlicht wurden und erklärt dazu weiter: „Die Bundesregierung hat unserem Druck nachgegeben. Wer weiß, ob diese Gutachten sonst überhaupt noch einmal aus ihrer dunklen Schublade geholt worden wären.“
Zweifel am G-BA bestätigt
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in einer Entscheidung im Jahr 2015 Zweifel an der verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA geäußert. Nach erstem Überblicken der drei Gutachten sieht Ullmann diesen Zweifel bestätigt und erklärt:
„Die Ergebnisse der Gutachten zeigen eindeutig Handlungsbedarf. Wir werden uns damit umfassend beschäftigen, die Reformvorschläge der Gutachter auf den größtmöglichen Nutzen für Patienten und Leistungserbringer prüfen und gerade darauf achten, dass ein minimal-bürokratisches Fast-Track-Verfahren bei Bedarf möglich ist. Zur Stärkung der demokratischen Legitimation der Rechtssetzungstätigkeit des G-BA werden wir darüber nachdenken, die Patientenvertretung, aber auch andere Gesundheitsakteure, stärker in die Entscheidungen des G-BA einzubinden.“
Die drei Gutachten wurden von Prof. Dr. Ulrich M. Gassner (Universität Augsburg), Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg) und Prof. Dr. Winfried Kluth (Universität Halle-Wittenberg) erstellt.