Bundesregierung interessiert sich nicht für Versorgungsqualität
„Mit dem AMNOG haben wir Regelungen eingeführt, damit die Patientinnen und Patienten mit den besten und wirksamsten Arzneien versorgt werden können, die Preise und Verordnungen von Arzneimitteln wirtschaftlich und effizient sind sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Innovationen, die Versorgung der Versicherten und die Sicherung von Arbeitsplätzen vorhanden sind. Seit 2011 sind bereits 256 Arzneimittel durch die Nutzenbewertung gegangen. Für weit über die Hälfte – nämlich 153 – wurde ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt. Die anderen sind in das Festbetragssystem gewandert, mit dem im Jahr 2018 immerhin 7,8 Mrd. EUR eingespart wurden. Das bedeutet, es gibt bereits seit 2011 einen ordnungspolitischen Rahmen für neu zugelassene Arzneimittel, der eine hochwertige und zugleich bezahlbare Gesundheitsversorgung mit Arzneimitteln sicherstellt. Es ist keine Frage, dass das AMNOG immer auch an neuen Entwicklungen angepasst werden muss. Gerade die immer weiter fortschreitende Individualisierung der Arzneimittelversorgung bringt hier neue Herausforderungen. Es kann aber nicht sein, dass auf regionaler Ebene in den einzelnen KV-Bezirken zusätzliche Regelungen vorhanden sind, die das Ziel einer hochwertigen und effektiven Arzneimittelversorgung unterlaufen und zugleich Hürden für Innovationen schaffen. Die regionalen Arznei- und Wirkstoffvereinbarungen mit Quotenregelungen, die durch die damalige GroKo mit dem GKV-Versorgungstärkungsgesetz eingeführt wurden, haben mit hochwertiger Versorgung der Versicherten nichts zu tun. Mehr noch: Die heutigen Arzneimittelvereinbarungen stehen einer hochwertigen und gleichzeitig effektiven ambulanten Arzneimittelversorgung entgegen. Es ist skandalös, wie die Bundesregierung Arzneimittelvereinbarungen verteidigt, die zum Teil nicht mal öffentlich einsehbar sind. Die Bundesregierung interessiert sich für die Versorgungsqualität in unserem Land schlichtweg nicht. Die Patienten spielen bei der Bundesregierung keine Rolle. Was haben Quotenregelungen mit individueller Arzneimitteltherapie zu tun? Wieso braucht es eigentlich regionale Vereinbarungen und was haben sie bisher gebracht? Was sind denn die regionalen Besonderheiten, auf die die Vereinbarungen Bezug nehmen? Wieso soll eigentlich der gleiche Patient mit Krebs in Bayern anders behandelt werden als in Hamburg und in Sachsen wieder anders? Wieso werden Arzneimittel mit beträchtlichem Zusatznutzen als „nachrangig“ eingeordnet und deren Verordnung mit Regressen bedroht? Was hat das mit Therapiefreiheit zu tun? Und wer legitimiert eigentlich die Menschen, die den Medikationskatalog der KBV aufstellen? Die Bundesregierung hat auf diese Fragen keine sinnvollen Antworten. In den letzten drei Jahrzehnten hat die Politik ungehemmt ihre Regulierungswut in der Gesundheitsversorgung ausgelebt. Stets wird dabei pauschal das sog. Wirtschaftlichkeitsgebot als Rechtfertigung vorgeschoben. Eine gute Versorgung darf nicht davon abhängen, in welchem KV-Bezirk ein Patient behandelt wird und ob ein Arzt sich gerade Gedanken über einen Regress oder sein Budget macht. Es muss gewährleistet sein, dass Arzneimittelinnovationen den Menschen zeitnah zur Verfügung stehen. Es muss gewährleistet sein, dass die Patientinnen und Patienten die für ihren Fall effektivsten Arzneimittel erhalten. Denn nur so können wir eine hochwertige Gesundheitsversorgung sicherstellen, die die Menschen verdienen. Es ist längst an der Zeit den planwirtschaftlichen Regulierungsirrsinn zu beenden, der unsere Gesundheitsversorgung gefährdet. Wir brauchen endlich wieder eine soziale Marktwirtschaft im Gesundheitswesen. Deshalb müssen kleinteiligen Regulierungs- und Steuerungsinstrumente abgeschafft werden, die eine effektive Therapie verhindern. Wir brauchen intelligente digitale Arzneimittelinformationssysteme, die den Ärztinnen und Ärzten helfen, aber die Versorgung nicht steuern. Und wir müssen BIG DATA nutzen, um die Effektivität der Arzneimittelversorgung zu messen.“